Fragen über Fragen – Ummelden in Dresden

Von Redaktion

Fragen über Fragen – Ummelden in Dresden

Der Umzug in eine neue Stadt stellt viele neue Herausforderungen. Zuerst muss man eine passende Wohnung/WG finden. Danach muss man den meist stressigen Umzug meistern und sich erstmal in dem neuen Umfeld eingewöhnen. Eine Sache, die man zwischen dem Stress und den ganzen neuen Eindrücken erstmal vergisst, ist das Ummelden. Und plötzlich tauchen haufenweise Fragen auf.

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So ging es auch mir, als ich vor kurzer Zeit für ein Pflichtpraktikum während meines Studiums erstmalig nach Dresden zog. Fragen über Fragen und keine Zeit mich umfassend damit zu befassen. Viel lieber die neue Stadt entdecken.

Damit es euch nicht genauso geht, versorge ich euch hier mit den wichtigsten Infos.

Alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung

Zuerst müsst ihr die Art der Wohnung bestimmen. Ist die neue Wohnung der alleinige Wohnsitz, der Haupt- oder Nebenwohnsitz. Bei mehreren Wohnungen werden diese in Haupt- und Neben- bzw. Zweitwohnsitz geteilt. Bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes muss seit 2006 in Dresden eine Zweitwohnsitzsteuer gezahlt werden. Diese beträgt 10% der Jahresnettokaltmiete. Also überlegt es euch gut.

Fristen und Kosten

Die Anmeldung der Wohnsitze funktioniert gleich. Für die Anmeldung gilt eine Frist von 14 Tagen nach Einzug. Oftmals lassen die Bearbeiter aber mit sich reden und drücken ein Auge zu. Vor dem Einzug ist noch keine Anmeldung möglich. Die Anmeldung ist kostenlos. Wenn ihr eine offizielle Meldebescheinigung braucht, kostet diese 8,20 €.

Das benötigt ihr

Für die Anmeldung braucht ihr euren Personalausweis. Seit 2015 braucht ihr zusätzlich noch eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese quittiert den tatsächlichen Einzug in die Wohnung und ist nicht mit dem Mietvertrag gleich zu setzen. Verständlicher ist das, wenn ihr euch vorstellt, dass ihr die Wohnung noch renovieren müsst. Während ihr renoviert, gilt der Mietvertrag schon, obwohl ihr noch nicht richtig in der Wohnung wohnt. Die Wohnungsgeberbescheinigung gilt erst, wenn ihr richtig in der Wohnung wohnt.

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Wer darf mich ummelden

Die Anmeldung macht ihr am besten persönlich. Wenn ihr allerdings keine Zeit habt, könnt ihr auch eine andere Person bevollmächtigen.

Bei Minderjährigen, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, übernimmt dies die Person, in deren Wohnung die Minderjährigen ziehen. Bei Personen, die einen regelmäßigen Pfleger brauchen, muss sich auch der Pfleger in die Wohnung ummelden.

Abmeldung

Bei meiner Anmeldung in Dresden konnte ich mich problemlos bei meiner alten Wohnung abmelden. Zwingend notwendig ist eine Abmeldung nur, wenn du keine Wohnung in Deutschland mehr hast, weil du beispielsweise ins Ausland gehst. Abgemeldet werden kann sich frühestens eine Woche vor und spätestens bis zwei Wochen nach dem Auszug. Wenn du ausziehst und keine weitere Wohnung in Deutschland besitzt, muss der Auszug vom Wohnungsgeber schriftlich bestätigt werden. Der Wohnungsgeber muss somit bei An- und Abmeldung mitwirken. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird es nicht euch angehängt, denn der Vermieter kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Wo kann ich mich ummelden

Ummelden kannst du dich in dem für dich am nächsten liegenden Bürgerbüro bzw. Meldestelle. Diese findest du in allen Stadtteilen. Damit du nicht lange suchen musst, sind diese mit Adressen und Öffnungszeiten unten aufgeführt. Bei vielen der Bürgerbüros kann man im Voraus einen Termin online vereinbaren.

Zusätzliche Infos

  • Das ist schon alles ziemlich viel, was beachtet werden muss. Allerdings habe ich noch ein paar zusätzliche Infos, die man ggf. nicht aus den Augen verlieren darf.
  • Wenn du Student in Dresden bist, hast du Anspruch auf ein Begrüßungsgeld von 150 €.
  • Bei Änderung des Hauptwohnsitzes können sich eventuell Veränderungen bei Versicherungen ergeben. Das kann passieren, wenn du beispielsweise noch bei deinen Eltern versichert bist.
  • Wenn du ein Kfz besitzt, muss dieses auch bei Änderung des Hauptwohnsitzes umgemeldet werden. Dies meldest du bei der Kfz-Zulassungsstelle um.

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Bürgerbüros und Meldestellen

Zentrales Bürgerbüro Altstadt
Theaterstraße 11, 01067 Dresden,
Telefon 0351-4886070

Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 8-18 (18-20 Uhr nur mit Termin), Mi 8-14, Sa 8-13 Uhr

 

Bürgerbüro Neustadt
Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden,
Telefon 0351-4886655

Sprechzeiten Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Pieschen
Bürgerstraße 63, 01127 Dresden,
Telefon 0351-4885590

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Schönfeld-Weißig
Bautzner Landstraße 291, 01328 Dresden,
Telefon 0351-4887967

Sprechzeiten: Mo, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Blasewitz
Naumannstraße 5, 01309 Dresden,
Telefon 0351-4888690

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Leuben
Hertzstraße 23, 01257 Dresden,
Telefon 0351-4888190

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Prohlis
Prohliser Allee 10, 01239 Dresden,
Telefon 0351-4888444

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Plauen
Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden,
Telefon 0351-4886890

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Bürgerbüro Cotta
Lübecker Straße 121, 01157 Dresden,
Telefon 0351-4885690

Sprechzeiten: Mo 8-16, Di, Do 8-18, Mi, Fr 8-14 Uhr

 

Meldestelle Weixdorf
Weixdorfer Rathausplatz 2, 01108 Dresden,
Telefon 0351-4887948

Sprechzeiten: Di, Do 8-12 und 14-18, Fr 8-12 Uhr

 

Meldestelle Langebrück
Weißiger Str. 5, 01465 Dresden,
Telefon 0351-4887977

Sprechzeiten: Di 8-12 und 14-18 Uhr

 

Meldestelle Cossebaude
Dresdner Straße 3, 01156 Dresden,
Telefon 0351-4887935

Sprechzeiten: Di, Do 8-12 und 14-18, Fr 8-12 Uhr

 

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